Verwaltungsgemeinschaft Saale Rennsteig |
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Beantragen von Führungszeugnissen Allgemeine Informationen:
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Das Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig ist die Meldebehörde, bei denen Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Allerdings kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Der Antrag wird dann in Ihrem Beisein ausgefüllt.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, es besteht aber die Möglichkeit, das Führungszeugnis schriftlich über ein Formular zu beantragen.
Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen:
Die Meldebehörde muss daher bei Ihnen den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde erfragen, der das Führungszeugnis zugesandt werden soll.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 - 2 Wochen.
Rechtsgrundlage:
BZRG
Gebühren:
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €. Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Bearbeitung erst nach Eingang der Gebühren auf einem der Konten der VG Saale-Rennsteig.
Verwendungszweck: Führungszeugnis
Sie benötigen:
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